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Betriebliche Altersversorgung für Hinterbliebene unterliegt nicht der Erbschaftsteuer

Das Finanzgericht Münster (FG) musste in einem Streitfall darüber entscheiden, ob die Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung der Erbschaftsteuer unterliegt.

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Steuerliche relevanter Zeitpunkt einer Grundstücksschenkung

Bei Grundstücksschenkungen ist häufig nicht zweifelsfrei, zu welchem Zeitpunkt eine Schenkung als ausgeführt gilt. Ein Urteil des BFH beleuchtet diese Frage im Kontext einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung und stellt klar, dass die Steuerpflicht erst mit der tatsächlichen Ausführung der Zuwendung eintritt. Doch wie wird dieser Zeitpunkt konkret bestimmt und welche Rolle spielt dabei eine vertraglich vereinbarte Vollzugshemmung?

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Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft: Kosten für Kunstexpertin und Inventareinlagerung sind absetzbar

Erben dürfen von ihrem erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb verschiedene Nachlassverbindlichkeiten abziehen, darunter auch sogenannte Erbfallkosten wie beispielsweise die Kosten für die Bestattung und zur Regelung des Nachlasses. Ohne Nachweis gewährt das Finanzamt für diese Kosten einen Pauschbetrag in Höhe von 15.000 € (bis 2024: 10.300 €).

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Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen

Ein Darlehen mit einem unter dem marktüblichen Zinssatz liegenden Zinssatz stellt eine freigebige Zuwendung (Schenkung) dar, für deren subjektiven Tatbestand es ausreicht, dass der Schenker den rechtlich-sozialen Bedeutungsgehalt des Begriffs der (Un-)entgeltlichkeit laienhaft zutreffend erfasst. 

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Sind Bestattungskosten trotz Sterbegeldversicherung eine Nachlassverbindlichkeit?

Erben können von ihrem erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb verschiedene Nachlassverbindlichkeiten abziehen, darunter einen Pauschbetrag für Erbfallkosten in Höhe von 10.300 €, der insbesondere die Kosten für die Bestattung und die Regelung des Nachlasses abdecken soll. Können höhere Kosten nachgewiesen werden, dürfen diese stattdessen steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Erben sie auch tatsächlich getragen haben.

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