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Nachlassverbindlichkeiten: Relevanz für die Erbschaftsteuer

Bestimmte Kosten der Nachlassabwicklung können bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer steuermindernd berücksichtigt werden. Das 
Finanzgericht Köln (FG) musste darüber entscheiden, ob die im Streitfall angefallenen Kosten den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten zuzuordnen sind.
 

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Mittelbare Grundstücksschenkung: Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer

Bei einer„mittelbaren Grundstücksschenkung“ wird kein Grundstück verschenkt, sondern stellt der Schenker dem Beschenkten einen Geldbetrag zur Verfügung, damit der Beschenkte ein bestimmtes Grundstück kaufen oder auch bebauen kann. Dieser Vorgang ist schenkungsteuerpflichtig. Im Sachverhalt stellte sich die Frage, wann die Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer beginnt. Das Finanzgericht Münster (FG) musste entscheiden, ob hierfür bereits die Anzeige der Schenkung oder erst die Abgabe der Schenkungsteuererklärung ausschlaggebend ist.

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Familien-Holding: Bewertung bei Anteilsschenkung

Bei der Schenkung von Anteilen an Kapitalgesellschaften kann Schenkungsteuer anfallen. Dazu muss der Wert der Anteile bestimmt werden, auf dessen Grundlage sich die Steuer berechnen lässt. Bei börsennotierten Anteilen ist dies einfach, da es einen Börsenkurs gibt. Auch bei anderen Anteilen, die auf anderen Handelsplattformen gehandelt werden, ist ein Wert relativ einfach festzustellen. Wie aber kann man den Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft feststellen, wenn diese nur unter den jeweiligen Familienmitgliedern weitergegeben werden? Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) musste darüber entscheiden, ob der von den Klägern oder der vom Finanzamt ermittelte Wert anzusetzen ist.

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Immobilienbewertung für die Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines Miteigentumsanteils

Die Übertragung einer Immobilie im Wege der Schenkung oder Erbschaft ist in der Regel steuerpflichtig. Es sei denn, Sie können die Vergünstigung für Familienheime in Anspruch nehmen. Ist dies nicht der Fall, muss ein realistischer Wert der Schenkungsteuer zugrunde gelegt werden. Hat das Finanzamt einen Wert ermittelt, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie mittels eines Gutachtens einen niedrigeren Wert nachweisen. Was ist jedoch, wenn das Finanzamt dem nicht folgt? Im Streitfall musste das Finanzgericht Münster (FG) darüber entscheiden, ob der vom Gutachter ermittelte Wert inklusive eines von ihm vorgenommenen Abschlags anzuwenden ist.

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Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer: Begünstigung von Betriebsvermögen, Details zur Lohnsummenregelung

Wird Betriebsvermögen verschenkt oder vererbt, gibt es Befreiungen von der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer bis zu 100%. Sie sollen den Existenzerhalt des Unternehmens bewirken und sicherstellen, dass nicht aufgrund von Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Arbeitsplätze erhalten bleiben und nicht die Insolvenz droht.

Eine der Voraussetzungen hierfür ist die Lohnsummenregelung, wonach die Zahl der Arbeitnehmer und die Lohnsumme während der Behaltensfrist bestimmte Grenzen nicht unterschreiten dürfen. Das Finanzgericht Münster (FG) musste nun darüber entscheiden, wie die Anzahl der Beschäftigten zu ermitteln ist.

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