Wird Betriebsvermögen verschenkt oder vererbt, gibt es Befreiungen von der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer bis zu 100%. Sie sollen den Existenzerhalt des Unternehmens bewirken und sicherstellen, dass nicht aufgrund von Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Arbeitsplätze erhalten bleiben und nicht die Insolvenz droht.
Eine der Voraussetzungen hierfür ist die Lohnsummenregelung, wonach die Zahl der Arbeitnehmer und die Lohnsumme während der Behaltensfrist bestimmte Grenzen nicht unterschreiten dürfen. Das Finanzgericht Münster (FG) musste nun darüber entscheiden, wie die Anzahl der Beschäftigten zu ermitteln ist.
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