Nur eine Erklärung und ein Ansprechpartner für alle Erben erforderlich
Die Erklärung kann durch ein Mitglied der Erbengemeinschaft oder nahe Angehörige, die bereits über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen, übermittelt werden. Die Einrichtung eines neuen Benutzerkontos ist in diesem Fall nicht erforderlich. Gleiche Vorgehensweise gilt bei Grundstücksgemeinschaften. Hier müssen jedoch die Eigentumsanteile der Beteiligten in der Erklärung angegeben werden.
Fundstelle
- PM des Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz 19.9.22